Die Spielregeln
1. ERWERB UND GÜLTIGKEIT
Die Sämann Bonuskarte wird auf Antrag ausgestellt. Der Erwerb der Karte ist kostenlos. Die Sämann Bonuskarte wird für den Inhaber ausgestellt und ist nicht übertragbar.2. FUNKTION DER SÄMANN-BONUSKARTE
2.1 Der Inhaber ist berechtigt, seine Einkäufe in den Häusern der Sämann Kaufhaus GmbH & Co. KG durch Vorlage der Karte erfassen zu lassen und so am Bonuskonzept teilzunehmen.2.2 Der Inhaber der Sämann Bonuskarte erhält, soweit er hiermit einverstanden ist, auf dem Postweg Informationen über aktuelle Angebote und Veranstaltungen der Sämann Kaufhaus GmbH & Co. KG.
2.3 Auf Einschränkungen wird an der Kasse hingewiesen.
3. MISSBRAUCH/VERLUST
Die mißbräuchliche Verwendung der Sämann Bonuskarte kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Verlust ist zu melden an:Sämann Kaufhaus GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 17-23, 75417 Mühlacker oder Sämann Kaufhaus GmbH & Co. KG, Stuttgarter Str. 46-52, 71665 Vaihingen/Enz
4. DATENVERARBEITUNG
Die Sämann Kaufhaus GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Antragsdaten der Sämann Bonuskarte zu verarbeiten und zu speichern. Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden gewährleistet und bleiben im vollen Umfang gewahrt.Mitarbeiter der Sämann Kaufhaus GmbH & Co. KG sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
Willkommen
im Kaufhaus Sämann Mühlacker / Vaihingen!
Erleben
Sie das umfangreiche Angebot in unseren beiden Häusern!



